1. Allgemeines

Für alle unsere derzeitigen, auch künftigen, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäfts­bedingungen unseres Vertragspartners bedürfen zu ihrer Wirksamkeit und Einbeziehung in einen Vertrag unserer gesonderten und ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Zusendung unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung gilt als Widerspruch gegenüber abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Vertrags­partners. Durch die Auftragsbestätigung oder die Auslieferung unserer Ware erklärt der Käufer sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird unsere Auftragsbestätigung oder unser Angebotsschreiben vom Käufer abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, so gelten auch dann nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Ist der Käufer mit vorstehender Hand­habung nicht einverstanden, so hat er sofort in einem besonderen Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Wir behalten uns für diesen Fall vor, den Auftrag nicht auszuführen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgend­welcher Art gestellt werden können. Unsere Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie nur dem Käufer zuvor zugegangen sind.

2. Vertragsschluss

Unsere Waren- und Leistungsangebote sind freibleibend und sind lediglich Basis für ein von unserem Vertragspartner abzugebendes Angebot in Form einer Bestellung. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, kommt ein Vertrag mit unserem Hause zustande, wenn die Bestellung unseres Kunden von uns schriftlich bestätigt oder die Bestellung unter Rechnungsstellung ausgeführt worden ist. Mündliche Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Zusagen unserer Innen- und Außendienstmitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unseres Hauses. Vorab durch E-Mail erfolgte Zusagen werden nur wirksam, wenn eine zusätzliche schriftliche Bestätigung unseres Hauses folgt.

3. Lieferung

Die von uns genannten Lieferzeiten sind keine festen Termine im Sinne von § 376 HGB, sondern intern kalkulierte Liefer- und Versendungstermine, die einzuhalten wir bestrebt sind. Bei eventuellen Lieferzeitüberschreitungen gelten die Vorschriften der §§ 323 ff BGB. Als angemessene Fristen oder Nachfristen gelten Zeiträume von mindestens vier Wochen. Fixtermine bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung oder schriftlichen Bestätigung durch unser Haus. Nach vorangegangener Lieferfristüberschreitung und fruchtlosem Fristablauf der gesetzten Nachfristen kann unser Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist grundsätzlich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Wir haften jedoch bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch unserer Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf). Auch soweit nicht gesondert  vereinbart, sind wir – auch ohne Vorankündigung – zur Lieferung von Teilmengen einer Bestellung berechtigt, § 266 BGB wird abbedungen.

4. Lieferkonditionen

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Versendungskauf, Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer.

Lieferung per Spedition

Inland:

Ab Werk und Berechnung der Verpackung zum Selbstkostenpreis.
Ab € 520,00 Nettowarenwert frei Haus einschließlich Verpackung.

Ausland:

Ab Werk und Berechnung der Verpackung zum Selbstkostenpreis.
Ab € 770,00 Nettowarenwert frei deutsche Grenze einschließlich Verpackung.

Avisgebühr:

€ 10,50

Portokosten

Inland:

Pakete bis 5 kg: € 5,50
Pakete über 5 kg: € 6,50
Sperrgut (ab Format 70 x 100 cm), pro Paket €13,00 generell
Bei einer Lieferung außerhalb des Festlandes
wird ein Zuschlag berechnet.

Ausland:

Berechnung erfolgt nach Aufwand.

Mautgebühr

Die Mautgebühr wurde vom Gesetzgeber eingeführt und wird in der derzeit geltenden Höhe weiterberechnet.

Nachnahmegebühren

Paket/Rolle/Wellballen: € 11,50 pro Einheit
Paletten: € 19,00 pro Sendung

Verpackungskosten

Pakete/Rollen: € 3,00
Einwegpalette: € 6,00
Wellballen: € 4,00
Europalette: € 6,00

Kleinmengenzuschlag

Inland:

Unter € 125,00 Nettowarenwert wird ein Kleinmengenzuschlag von € 12,50 berechnet.

Ausland:

Unter € 250,00 Nettowarenwert wird ein Kleinmengenzuschlag von €25,00 berechnet.

5. Preise

Sämtliche in unseren Preislisten, Angeboten oder Schreiben aufgeführten Preise verstehen sich als Nettopreise, zu denen die jeweilige MwSt. in der derzeit geltenden Höhe hinzuzurechnen ist. Es gelten grundsätzlich unsere aktuellen Preislisten, bei Nachlieferungen oder Anschlussaufträgen sind wir an unsere bisherigen Preise nur gebunden, soweit sie den Preisen unserer jeweils geltenden Preislisten entsprechen. Sofern zwischen Annahme der Bestellung oder Auftragsbestätigung und der Lieferung durch unser Haus eine wesentliche Änderung unserer Kosten für Roh- oder Hilfsstoffe eintritt, sind wir berechtigt, unseren Kunden gegenüber eine Preisanpassung zu verlangen. In diesem Fall ist ein angemessener neuer Preis durch Verhandlungen fest­zulegen. Scheitert eine Einigung über einen neuen angemessenen Preis, kann jede Partei durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, speziell Schadensersatz­ansprüche, sind ausgeschlossen. Als wesentliche Änderung unserer Kosten für Roh- und Hilfsstoffe gilt eine Änderung von über 5 % unserer bisherigen Einkaufspreise.

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungen haben innerhalb 30 Tagen seit Rechnungsstellung netto zu erfolgen, bei Zahlung innerhalb 14 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Der Erstauftrag gegenüber Neukunden erfolgt gegen Vorkasse unter Abzug von 3 % Skonto. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gilt § 286 BGB, nach 30 Tagen werden Verzugszinsen von mindestens 5 % p. a. über dem Basiszinssatz nach § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz berechnet, die Geltend­machung eines höheren Verzugszinses bleibt vorbehalten. Zahlungsverzug gilt als Verschlechterung der Vermögensverhältnisse mit der Folge des § 321 BGB. Gesonderte, hiervon abweichende Zahlungsbedingungen, können schriftlich vereinbart werden und haben dann an Stelle der hier genannten Gültigkeit. Wenn als Zahlungsweg zwischen Käufer und Verkäufer das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart wurde, verpflichtet sich der Käufer, das dazu notwendige Mandat zu erteilen und für eine ausreichende Deckung des Kontos bei Fälligkeit zu sorgen. Die Frist für die Vorabankündigung (Prenotification) wird auf einen Tag verkürzt.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen, auch künftige, erfolgen ausschließlich in der Weise, dass wir uns unser Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller – auch sukzessive gelieferter – Waren vorbehalten. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit vollständiger Zahlung unserer Rechnungen aus der gesamten Geschäftsverbindung auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, bei Weiterveräußerung unserer Ware auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Soweit unser Eigentumsvorbehalt besteht, tritt der Käufer schon heute seine Forderungen gegenüber seinen Vertragspartnern sicherungshalber an uns mit der Maßgabe ab, dass wir bei Offenlegung der Zession berechtigt sind, Zahlung an uns in eigenem Namen zu verlangen. Von diesem Recht und einer eigenen Offenlegung der Zession werden wir nur im Fall des Zahlungs­verzuges nach vorangegangener Mahnung Gebrauch machen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, uns alle zur Einziehung der jeweiligen Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Er ist auch verpflichtet, jederzeit auf unser Verlangen die jeweiligen Lagerbestände aufzugeben. Diese Lager­bestände hat der Käufer pfleglich zu behandeln und gegen Feuer, Wasser und Diebstahl angemessen zu versichern, was uns gegenüber auf Verlangen nachzuweisen ist. Der Käufer tritt schon heute sicherungshalber seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an uns ab und wird diese Abtretung der Versicherungsgesellschaft anzeigen, was uns auf Verlangen nachzuweisen ist. Zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer während des bestehenden Eigentumsvorbehaltes nicht berechtigt. Pfändungen von dritter Seite sind uns sofort unter Angabe der Höhe der Forderung und des Pfändungsgläubigers mit dessen voller Anschrift unter Beifügung des Pfandprotokolls mitzuteilen, der Pfändungsgläubiger ist vom Käufer mit Zustellung der Pfändung sofort auf unser Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Unser Eigentumsvorbehalt und die uns zur Sicherung abgetretenen Rechte erlöschen bei vollständiger Begleichung aller aus der Vertragsbeziehung entstandenen Forderungen und Auslagen. Bei einer Verarbeitung der von uns gelieferten Waren zu einer neuen Gesamtware gilt unser Haus im Verhältnis zum Käufer als Verarbeiter mit der Folge, dass wir das Eigentum oder Bruchteilseigentum an der verarbeiteten Ware/dem fertigen Endprodukt erwerben.

8. Gewährleistung

Die von uns gelieferte Ware ist sofort nach Erhalt zu überprüfen, etwaige Abweichungen oder Mängel sind unverzüglich unserem Hause gegenüber zu rügen. Bei Reklamationen und Mängelrügen, die später als 6 Werktage nach Erhalt der Ware bei uns eingehen, sind wir berechtigt, diese bereits wegen Fristversäumnis zurückzuweisen, ein eventueller Anspruch ist nach Ablauf der Sechstagesfrist verfallen. Beanstandungen müssen, sofern es sich um erkenn­bare Mängel handelt, beim Wareneingang auf dem Frachtbrief vermerkt und sofort schriftlich gemeldet werden. Verdeckte Schäden oder versteckte Mängel sind innerhalb von sechs Werktagen seit Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers (Ziff. 4). Transport­schäden, insbesondere auch Nässeschäden, müssen sofort bei Empfang durch den Transportunternehmer bescheinigt werden. Bei berechtigten Reklamationen werden wir die reklamierte Ware durch einwandfreie Ware auf unsere Kosten ersetzen. Sofern das nicht möglich sein sollte, kann der Käufer wählen, ob er die Ware behält und den Preis mindert oder vom Vertrag zurücktritt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist grundsätzlich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Wir haften jedoch bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch unserer Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf). Keine Mängel, die zu Gewährleistungsansprüchen berechtigen, sind Ab­weichungen in Qualität, Färbung und Reinheit, sofern sich die Abweichung im Rahmen des handelsüblichen bewegt. Wir übernehmen die Verpflichtung zur Einhaltung fest vereinbarter Lieferfristen unter der Voraussetzung eines ungestörten Geschäftsgangs. Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, behördliche Maßnahmen, Streiks, von uns nicht zu vertretende Rohstoff­beschaffungsschwierigkeiten und andere unvorhersehbaren Umstände bei uns und unseren Vorlieferanten entbinden uns von der Verpflichtung zu einer termingerechten Lieferung und berechtigen uns, weitere Lieferungen einzustellen, die aus den vorgenannten Gründen nicht möglich sind, ohne dass dem Käufer Gewährleistungsansprüche oder solche auf Nachlieferung erwachsen.

9. Warenrücksendungen

Warenrücksendungen sind nur mit unserem Einverständnis möglich und haben frei Haus zu erfolgen. Bei uns etwa anfallende Frachtkosten werden wir mit Gutschriften zu Lasten des Käufers verrechnen. Die Waren können nur in vollen Versandeinheiten zurückgenommen werden. Sonderanfertigungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen. Die Gutschrift erfolgt, sofern die Ware voll wiederverkäuflich ist, unter Abzug von 15 % Regiekosten, nach Prüfung der Ware durch uns. Belastungsanzeigen bei Rücksendungen können ohne Prüfung der Ware nicht anerkannt werden.

10. Gewichts- und Formatdifferenzen, Über- und Unterlieferungen, Sonderanfertigungen

Eine Toleranz gegenüber dem vereinbarten Gewicht und der verein­barten Menge von 10% nach oben und unten, sowie technisch bedingte Format­schwankungen +/- 8 mm, sind vom Käufer zu akzeptieren. Bei Sonder­anfertigungen ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 20% der ­vereinbarten Menge zulässig.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche wechselseitigen Ansprüche und Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist Kassel. Sofern Verträge mit Kaufleuten geschlossen werden, ist für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Gerichtsstand Kassel.

12. Datenschutz

Daten, die wir im Rahmen der Geschäftsverbindung erhalten, werden wir, soweit erforderlich, verarbeiten, d. h. speichern, übermitteln, verändern und löschen, worauf wir gem. § 33 BDSG hinweisen.

13. Schriftformerfordernis

Das in den vorstehenden Bestimmungen vereinbarte Schriftformerfordernis kann selbst nur schriftlich durch Bestätigung der Geschäftsleitung abbedungen werden.